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Veranstaltungskodex

Dieser Veranstaltungskodex fasst die Bedingungen zusammen, unter denen für alle Anwesenden eine positive und wertschätzende Atmosphäre während der Veranstaltung gewährleistet wird.
Vielen Dank, dass Sie mit uns gemeinsam dazu beitragen, allen eine positive Veranstaltung zu ermöglichen!

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, folgende Richtlinien einzuhalten:

Antidiskriminierung
Unsere Veranstaltungen sind für alle Interessierten offen, unabhängig von ihrem Hintergrund, ihrer Identität oder ihren Überzeugungen. Diskriminierung und ausschließendes Verhalten werden nicht akzeptiert.

Respektvolle Kommunikation
Gehen Sie respektvoll und freundlich mit allen Anwesenden um. Vermeiden Sie persönliche Angriffe oder abwertende Kommentare. Hören Sie aktiv zu, reagieren Sie konstruktiv auf andere Positionen. Versuchen Sie, Konflikte respektvoll zu lösen, und bitten Sie gegebenenfalls die Veranstalter:innen um Unterstützung.

Belästigungsfreie Umgebung
Jede Art von Belästigung, unter anderem verbale, körperliche oder sexuelle Belästigung, ist strengstens untersagt. Wenn Sie sich unwohl fühlen oder unsicher über die Bewertung einer Situation sind, sprechen Sie bitte die Veranstalter:innen an.

Fotoerlaubnis einholen
Achten Sie auf die persönlichen Grenzen aller Anwesenden. Fragen Sie immer um Erlaubnis, bevor Sie Fotos machen oder Videos von Personen aufnehmen.

Einhaltung von Gesetzen
Halten Sie sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften sowie an die Richtlinien der Veranstaltenden.

Meldung von Verstößen
Wenn Sie beobachten oder erleben, dass eine Person gegen diesen Verhaltenskodex verstößt, sprechen Sie bitte die Veranstalter:innen an. Wir werden Ihrer Meldung umgehend nachgehen.

Konsequenzen
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zum sofortigen Ausschluss von dieser sowie von zukünftigen Veranstaltungen führen.

Anerkennung
Durch die Teilnahme an Veranstaltungen der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Wittenberg erkennen Sie an, dass Sie diese Richtlinien verstanden haben und beachten werden.

Die Veranstaltenden nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen, die extremistischen Parteien oder Organisationen angehören, die der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen aufgefallen sind.